Baurechtsdatenbank

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021
Abschnitt:
3. Abschnitt
Inhalt:
Besondere Bestimmungen für die Errichtung und Änderung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken
Paragraf:
017
Kurztext:
Heizlastberechnung
Text:
Beim Einbau und bei der Aufstellung von Wärmeerzeugern für Zentralheizungsanlagen ist durch eine entsprechende Heizlastberechnung sicherzustellen, dass die Nennwärmeleistung die zu erwartende Heizlast des Gebäudes nicht oder nur geringfügig überschreitet.

Zuletzt Angesehen

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