Baurechtsdatenbank

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetz
Abschnitt:
2. Gebührenrechtliche Vorschriften
Inhalt:
II. ABSCHNITT

Gebührenrechtliche Vorschriften
Paragraf:
012
Kurztext:
Entrichtung der Gebühr
Text:
Die Gebühr ist innerhalb eines Monates nach Zustellung des Bemessungsbescheides zu entrichten.

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