Baurechtsdatenbank

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bundesvergabegesetz 2006
Abschnitt:
2. Teil, 1. Hauptstück, 02. Abschnitt
Inhalt:
2. Teil

Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber

1. Hauptstück

Geltungsbereich, Grundsätze

2. Abschnitt

Auftragsarten
Paragraf:
§004
Kurztext:
Auftragsarten, Bauaufträge
Text:
Bauaufträge sind entgeltliche Aufträge, deren Vertragsgegenstand


1.
die Ausführung oder die gleichzeitige Ausführung und Planung von Bauvorhaben im Zusammenhang mit einer der in Anhang I genannten Tätigkeiten, oder

2.
die Ausführung eines Bauwerkes, oder

3.
die Erbringung einer Bauleistung durch Dritte gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen, gleichgültig mit welchen Mitteln dies erfolgt,

ist.

Zuletzt Angesehen

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