Baurechtsdatenbank

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauordnung
Abschnitt:
09.6. Bautechnische Vorschriften/Schallschutz
Inhalt:
9. Teil
Bautechnische Vorschriften

6. Abschnitt
Schallschutz

Paragraf:
117
Kurztext:
Haustechnische Anlagen
Text:
Haustechnische Anlagen, ortsfeste Maschinen und technische Einrichtungen, bei deren Betrieb Schall übertragen wird oder Erschütterungen auftreten können, sind so einzubauen und aufzustellen, dass die Erfüllung der Anforderungen des § 116 Abs. 1 gewährleistet ist.

Zuletzt Angesehen

{%repeatnorecord%} {%endrepeatnorecord%} >
{%repeatnorecord%}{%endrepeatnorecord%}
<!-- {.show_txtartikel1.} not in datatable -->
{%onlylastrecord%} {%endonlylastrecord%}