Baurechtsdatenbank

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Bauordnung
Abschnitt:
02B. Änderung von Liegenschaftsgrenzen - Umlegunge
Inhalt:
2. Teil- Änderung von Liegenschaftsgrenzen
B. Umlegungen
Paragraf:
025
Kurztext:
Einstellung des Verfahrens
Text:
Das Verfahren ist einzustellen, wenn der Antrag mit einer gemäß § 23 Abs. 1 unterstützten Erklärung zurückgezogen wird; dies gilt nicht, wenn die Umlegung auf Antrag der Gemeinde eingeleitet worden ist.

Zuletzt Angesehen

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