Baurechtsdatenbank

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Raumordnungsgesetz 2022
Abschnitt:
5. Teil
Inhalt:
V. Teil
Schluss- und Übergangsbestimmungen, Inkrafttreten
Paragraf:
125
Kurztext:
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Text:
Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz, mit Ausnahme jener nach § 3 Abs. 1, § 9 Abs. 3, § 14 Abs. 4, § 85 Abs. 2, § 89 Abs. 2, § 95 Abs. 2, 3 und 4 und § 100 lit. d, sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

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