Baurechtsdatenbank

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz
Abschnitt:
3. Abschnitt
Inhalt:
Kommunalabgabe Wohnungsleerstand
Paragraf:
012
Kurztext:
Bemessungsgrundlagen
Text:
Die Abgabe ist nach der Nutzfläche der Wohnung und den Kalenderwochen im Jahr ohne Wohnsitz zu bemessen.

Zuletzt Angesehen

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