Baurechtsdatenbank

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
Gesetz/VO:
Ausgleichsabgabe für Spielplätze
Abschnitt:
§002 (ohne Titel)
Inhalt:
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung vom 8. März 2022, mit der die Höhe der Ausgleichsabgabe für Spielplätze angepasst wird, LGBl. Nr. 33/2022, außer Kraft.

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